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Krankgeschrieben - 7 Fragen und Antworten

Muss ich �berhaupt �ffnen?
"Nein", es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, die T�r zu �ffnen oder mit den Kontrolleuren zu sprechen. Au�erdem muss der Betriebsrat �ber den Besuch informiert werden.

Sollte ich im Bett liegen?
Nicht n�tig, jeder kann sich ganz normal im Haus bewegen, sich normal kleiden, sogar einkaufen gehen. Denn: Nur "genesungswidriges" Verhalten f�hrt zu Konsequenzen.

Wer legt fest, wie ich mich verhalten muss?
Ganz einfach: der Arzt. Er entscheidet, was der Genesung dient und was krank macht. Wer z.B. wegen einer Lungenerkrankung nicht arbeiten kann und beim Rauchen erwischt wird, kann gefeuert werden.

Darf man ins Kino gehen?
Nat�rlich - wenn es nicht schadet. Im Zweifels sollte man den Arzt genau befragen, was man darf und was nicht.

Ist selbst Urlaub im Ausland m�glich?
Ja, in einem Fall ist ein Arbeitnehmer nach einer Fingerverletzung ins Ausland gefahren. Seine anschlie�ende K�ndigung wurde f�r unzul�ssig erkl�rt. Der Urlaub im Ausland muss dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden.

Was darf ich auf keinen Fall?
Nebenjobs w�hrend der Krankheit - etwa im Laden der Frau - sind streng verboten. Auch der Ausbau des Kellers im eigenen Haus gilt als T�tigkeit, die der Gesundheit nicht f�rdert.

Und wenn es doch zum Streit mit dem Chef kommt?
Erst mal mit dem Arzt reden. Seine Stellungsnahme ist entscheidend. Und Ruhe bewahren: Denn der Arbeitgeber muss den Versto� beweisen - erst dann kann es zur Abmahnung oder K�ndigung kommen.
 
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